Barrierefreiheit im Web

31.01.2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 wird es für viele Unternehmen in Deutschland zur Pflicht: Ihre Website muss barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichermaßen am digitalen Leben teilhaben können. Aber was bedeutet das konkret für Ihre Website und wie können Sie sich optimal vorbereiten?

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Damit Ihre Website barrierefrei ist, muss sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, die sogenannten WCAG 2.1. Diese Richtlinien umfassen diverse Kriterien, um die Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, darunter:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein, etwa durch Textalternativen für Bilder oder gut sichtbare Farbkontraste.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen sowohl mit der Maus als auch per Tastatur oder anderen Eingabegeräten nutzbar sein.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Navigation müssen klar strukturiert und leicht verständlich sein.
  • Robustheit: Webseiten sollten so gestaltet sein, dass sie auch mit assistiven Technologien, wie Screenreadern, kompatibel sind.

Ausnahmen von der Pflicht

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Unternehmen nicht oder nur eingeschränkt zur Barrierefreiheit verpflichtet sind:

  1. Kleine Unternehmen: Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern müssen die Anforderungen nicht erfüllen, es sei denn, andere Rechtsvorschriften schreiben dies vor, z. B. bei öffentlichen Stellen.
  2. Geringer Umsatzerlös: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 750.000 Euro und weniger als 50 Mitarbeitern können die Anforderungen in vereinfachter Form umsetzen.
  3. Unverhältnismäßige Belastung: Sollte die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, können Unternehmen eine Ausnahme beantragen. Dies erfordert jedoch eine detaillierte Begründung.

Öffentliche Stellen als Vorreiter

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet öffentliche Stellen bereits seit dem 23. September 2018 dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Private Unternehmen sollten sich an diesen Standards orientieren, um rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereitet zu sein.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Vorteile, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle. Überdies profitieren Unternehmen von einer erweiterten Zielgruppe, da Menschen mit Behinderungen eine wichtige Kundengruppe darstellen. Investitionen in barrierefreies Webdesign zahlen sich langfristig aus – sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich.

Fazit

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist ab 2025 Pflicht für die meisten Unternehmen in Deutschland. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Webseite auf den neuesten Stand zu bringen. TMC SOLUTION unterstützt Sie gerne dabei, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und so rechtliche Vorgaben zu erfüllen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und Ihre Zielgruppe zu erweitern.

Hier ein Beispiel einer Website, die von TMC SOLUTION barrierefrei gestaltet wurde:
https://bezirksbau.de

Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung, um ein kostenloses Erstberatungsgespräch zu vereinbaren.

Ihr Team von TMC SOLUTION

 

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